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Satzung |
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§ 1 Name, Sitz, Zweck
1. Die Vereinigung führt den Namen "Vereinsring Waldenbuch". 2. Sitz der Vereinigung ist Waldenbuch. 3. Die Vereinigung hat hauptsächlich folgende Aufgaben:
§ 2 Mitgliedschaft, Beiträge
1. Mitglied des Vereinsrings können alle Waldenbucher Vereine, Organisationen, Vereinigungen und Parteien werden, welche keinen Verbotstatbestand des Vereinsgesetzes aufweisen. Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung der Vereinigung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
2. Zur Bestreitung der Ausgaben wird von den Mitgliedern der Vereinigung ein jährlicher Beitrag erhoben, der von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder festgesetzt wird.
§ 3 Organe der Vereinigung
1. Organe der Vereinigung sind:
2. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vertretern der Vereine, Organisationen, Vereinigungen und Parteien. Sie tritt in der Regel einmal vierteljährlich zusammen. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme in der Versammlung. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
3. Der Vorstand besteht aus:
Der Vorstand leitet den Vereinsring entsprechend den Bestimmungen dieser Satzung. Der 1. Vorsitzende (im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) leitet die Versammlungen und die Vorstandssitzungen. Er beruft diese ein.
4. Der Kassier führt die Kasse der Vereinigung und nimmt die Buchführung und die Rechnungslegung vor. Die Kasse wird einmal jährlich von zwei Kassenprüfern geprüft.
5. Der Schriftführer führt die Niederschriften über sämtliche Sitzungen. Die Niederschriften sind von ihm und dem jeweiligen Vorsitzenden zu unterzeichnen.
§ 4 Wahlen, Satzungsänderung, Auflösung, Inkrafttreten
1. Wahlen finden regelmäßig alle drei Jahre statt. Die Mitgliederversammlung wählt:
2. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 75 % der anwesenden Mitglieder.
3. Die Auflösung des Vereinsrings kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen, bei deren Einberufung dieser Tagesordnungspunkt bekanntgegeben wurde. Der Auflösungsbeschluss muss von der Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden. Bei Auflösung der Vereinigung fällt das vorhandene Vermögen an die Stadt Waldenbuch zur unmittelbaren Verwendung für gemeinnützige Zwecke.
4. Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 06. Juli 2009 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.
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Vereinsring Waldenbuch Geändert am: 09. Juli 2009 Copyright © 2009 |